Besonders bemerkenswert: In drei Bundesländern – Baden-Württemberg, Berlin und Bremen – liegt der Frauenanteil in Hochschulräten über 45 Prozent, in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt dagegen unter 30 Prozent. 

Die Daten zeigen auch, dass Quoten wirken: Zwölf Bundesländer haben gesetzliche Quoten zur Vertretung von Frauen in Gremien und weisen deutlich höhere Frauenanteile in den Hochschulräten auf als die vier Bundesländer ohne konkrete Vorgaben zur Frauenrepräsentanz. Letztere bilden die Schlusslichter bei der Vertretung von Frauen in Hochschulräten. Dies deutet darauf hin, dass klare rechtliche Regelungen zur Repräsentation der Geschlechter in Gremien einen bedeutenden Einfluss auf die Geschlechtergleichstellung haben. 

Der CEWS-Datenreport zur Besetzung von Hochschulräten und ähnlichen Gremien stellt geschlechterspezifische Daten differenziert nach Bundesländern, Hochschultypen und Trägerschaften sowie im Zeitverlauf dar. Die Datenzusammenstellung erscheint jährlich.  

Der vollständige Bericht kann hier heruntergeladen werden: https://www.gesis.org/cews/cews-publikationen/cewspublik