Frauenanteil Gründungen als Einzelunternehmen

Frauenanteil bei Neugründungen von Einzelunternehmen

Einzelunternehmen haben im gewerblichen Gründungsgeschehen einen hohen Stellenwert. Der Frauenanteil an allen Gründungen von Einzelunternehmen liegt im Jahr 2022 bei 37,8 Prozent. Bei Betrachtung aller Gründungsaktivitäten von Frauen wird deutlich, dass diese anteilig gesehen häufiger ein Einzelunternehmen gründen als Männer: 84,6 Prozent aller gewerblichen Gründungen von Frauen erfolgen in Form eines Einzelunternehmens, 6,6 Prozent als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts und 7,7 Prozent als Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Bei den Männern nehmen diese drei Rechtsformen eines Gewerbes bei Gründungen ebenfalls den höchsten Stellenwert ein. Mit 66,3 Prozent Einzelunternehmen liegt der prozentuale Anteil jedoch unter dem der Frauen, während die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts mit 9,7 Prozent und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit 20,3 Prozent über den Werten der Frauen liegen. 

Die Entwicklung zeigt, dass insgesamt gesehen die Anzahl der Gründungen von Einzelunternehmen in den letzten 20 Jahren deutlich zurückgegangen ist. Gab es im Jahr 2003 noch 568.872 Neugründungen in diesem Bereich (im Jahr 2004 waren es sogar mit 704.051 noch einmal deutlich mehr Neugründungen), sind es im Jahr 2022 nur noch 442.061 Neugründungen. Die Gründung von Einzelunternehmen ist bei Frauen und Männern in ähnlichem Maße gesunken, so dass sich der Frauenanteil über die Jahre nur wenig verändert hat: Von 34,1 Prozent im Jahr 2003 ist er bis zum Jahr 2022 nur auf 37,8 Prozent gestiegen. Etwas mehr als ein Drittel aller Neugründungen eines Einzelunternehmens entfällt – unabhängig von der Gesamtanzahl der Gründungen – dementsprechend auf Frauen.  

Viele Gründungen von Frauen erfolgen als Nebenerwerb 

Einen Großteil der Neugründungen von Einzelunternehmen machen die sogenannten „sonstigen Neugründungen“ aus (411.840 von insgesamt 442061 Gründungen als Einzelunternehmen). Zu den „sonstigen Neugründungen“ zählen Kleinunternehmen und Nebenerwerbsbetriebe, die von einer Person gegründet werden, die kein*e Kauffrau/-mann ist. Im Gegensatz zur Gründung eines Einzelunternehmens als Betrieb muss dieses Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen werden (d.h. die anmeldende Person besitzt keine Handwerkskarte und beschäftigt keine weiteren Arbeitnehmer*innen).  

Viele dieser Unternehmen sind Nebenerwerbsbetriebe, die im Laufe der Jahre einen immer größeren Stellenwert eingenommen haben. Während bei den Frauen im Jahr 2003 29,3 Prozent aller Neugründungen eines Einzelunternehmens als Nebenerwerbstätigkeit angemeldet wurden, sind dies 20 Jahre später im Jahr 2023 mit 68,9 Prozent mehr als zwei Drittel aller Neuanmeldungen. Auch bei den Männern ist die Bedeutung eines Nebengewerbes über die Jahre deutlich gestiegen: Von ihnen meldeten im Jahr 2003 22,1 Prozent ihre Neugründung eines Einzelunternehmens als Nebengewerbe an, im Jahr 2023 betrug der Anteil 57,5 Prozent. Der Anteil ist bei Frauen und Männern in Folge der Corona-Pandemie vor allem in den Jahren 2020 und 2021 deutlich angestiegen. Bis zum Jahr 2019 machten Gründungen als Nebenerwerb bei Frauen knapp zwei Drittel aller Einzelunternehmensgründungen aus (64,3 Prozent), bei den Männern betrug der Anteil etwas mehr als die Hälfte (50,7 Prozent). Wie es sich nach der Corona-Pandemie langfristig weiterentwickeln wird, bleibt abzuwarten.
Der Frauenanteil an allen Nebenerwerbsgründungen eines Einzelunternehmens beträgt im Jahr 2022 42,1 Prozent, der Frauenanteil an allen Vollerwerbsgründungen 31,0 Prozent (nicht grafisch dargestellt).

Laut KfW-Gründungsmonitor besteht bei jeder fünften Gründung im Nebenerwerb die Absicht, das Unternehmen dauerhaft in einen Vollerwerbsbetrieb auszubauen.1 Unternehmen als Nebenerwerb haben insgesamt eine geringere wirtschaftliche Bedeutung und können nicht als Existenzgründung im Sinne einer selbständigen Vollzeiterwerbstätigkeit verstanden werden.  

Literatur

Literatur

1 Metzger, Georg / KfW-Research (2023): KfW-Gründungsmonitor 2023. Gründungstätigkeit in Deutschland: im Spannungsfeld zwischen Fachkräftemangel und Corona-Blues. KfW Bankengruppe (Hrsg.), Frankfurt am Main.

Weiterführende Publikationen

Hinweise zu den Daten

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Die Grafiken und die zu Grunde liegenden Daten können jeweils durch einen Linksklick auf die drei Striche rechts oben am Rand der Grafik heruntergeladen werden. Bei Weiterverwendung der Grafiken oder Daten bitten wir um Angabe der Quellen.

Datenquelle:  
Statistisches Bundesamt 2003-2023, Gewerbeanzeigenstatistik, Gewerbeanzeigen - Fachserie 2 Reihe 5

Anmerkungen

  • Die Statistik erscheint monatlich. 

  • Vollerhebung mit Auskunftspflicht. 

  • Die Datengewinnung erfolgt über die Gewerbeämter und zuständigen Statistischen Landesämter. 

  • Erfasst werden Informationen über die Zahl der Gewerbeanmeldungen und -abmeldungen nach Wirtschaftsbereichen, Rechtsformen, Zahl der tätigen Personen und Bundesländer, sowie Geschlecht und Staatsangehörigkeit der Gewerbetreibenden. 

Neugründungen: Betriebsgründungen (Hauptniederlassung, Zweigniederlassung, unselbstständige Zweigstelle), sonstige Neugründungen (inklusive Nebenerwerb).


Einschränkungen / Brüche in den Daten: 

  • Neugründungen ohne Reisegewerbe; bis 2016 ohne Automatenaufsteller und Reisegewerbe.