Frauenanteil Hochschulräte

Wie hoch ist der Frauenanteil unter Hochschulräten in Deutschland?

Ein Hochschulrat ist ein Aufsichtsgremium, das – angelehnt an einen Aufsichtsrat eines Unternehmens in der Wirtschaft – an einer Hochschule vor allem Beratungsaufgaben sowie die Entwicklung und Kontrolle strategischer Ziele, aber auch teilweise verwaltungstechnische Entscheidungen, übernimmt. Hochschulräte wurden vermehrt gegen Ende der 1990er Jahre eingerichtet und werden häufig ausschließlich mit hochschulexternen Personen besetzt. Die genauen Kompetenzen, Aufgaben und Rechte eines Hochschulrats variieren von Bundesland zu Bundesland.1 Der Frauenanteil ist seit dem Jahr 2003 deutlich gestiegen: Während der Frauenanteil im Jahr 2003 noch bei 20,1 Prozent lag, ist der Anteil im Jahr 2022 auf 38,8 Prozent gewachsen. Durchschnittlich hat sich der Frauenanteil bei Hochschulräten um knapp einen Prozentpunkt pro Jahr erhöht.

Mitglieder von Hochschulräten nach Geschlecht und Bundesland

Frauenanteil an Hochschulräten differenziert nach Bundesland

Teilweise werden in den Hochschulgesetzen der Länder konkrete Angaben über den zu erreichenden Frauenanteil eines Hochschulrats festgelegt. Der erreichte Frauenanteil liegt zwischen 23,4 Prozent in Sachsen-Anhalt und 46,0 Prozent in Berlin. Insgesamt liegt der Frauenanteil in zwei Bundesländern (Sachsen und Sachsen-Anhalt) unter 30 Prozent und in sieben Bundesländern (Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein) über bzw. bei 40 Prozent.

Frauenanteil an Hochschulräten nach Hochschulart

Frauenanteil variiert nach Hochschulart

Die meisten Mitglieder von Hochschulräten (N=1814) verzeichnen aktuell die Fachhochschulen, gefolgt von Universitäten mit 1056 Mitgliedern. Den höchsten Frauenanteil gibt es an pädagogischen Hochschulen mit 53,7 Prozent (allerdings liegt die Gesamtzahl an Mitgliedern dort nur bei 54 Personen). An Kunsthochschulen machen Frauen einen Anteil von 46,9 Prozent aus. An Fachhochschulen (36,9 Prozent), Universitäten (40,4 Prozent) und Verwaltungsfachhochschulen (37,8 Prozent) sowie in Landeshochschulräten (42,9 Prozent, Gesamtanzahl Mitglieder = 7) bewegt sich der Anteil Frauen im mittleren Bereich und damit rund um den Gesamtdurchschnitt von 38,8 Prozent. Lediglich bei den theologischen Hochschulen liegt der Frauenanteil mit 22,6 Prozent deutlich unter dem Gesamtdurchschnitt.

Literatur

Literatur 

1 GWK (2022): Chancengleichheit in Wissenschaft und Forschung. 26. Fortschreibung des Datenmaterials (2020/2021) zu Frauen in Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen. Materialien der GWK, Heft 82, Bonn.

Weiterführende Publikationen

Hinweise zu den Daten

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Die Grafiken und die zu Grunde liegenden Daten können jeweils durch einen Linksklick auf die drei Striche rechts oben am Rand der Grafik heruntergeladen werden. Bei Weiterverwendung der Grafiken oder Daten bitten wir um Angabe der Quellen.

Datenquellen:
(1) bis 2016: Kompetenzzentrum Frauen in Wissenschaft und Forschung CEWS 2022; Statistikportal; Frauenanteile an Hochschulräten nach Bundesländern
(2) ab 2017: Statistisches Bundesamt 2023, Statistik des Hochschulpersonals, Tabelle 21353-0001: Hochschulräte: Bundesländer, Jahre, Geschlecht

Anmerkungen:

  • Das Bremische Hochschulgesetz sieht keinen Hochschulrat vor. Hier haben zwei Privatuniversitäten und die Hochschule für öffentliche Verwaltung Bremen einen Hochschulrat eingerichtet.
  • Gemäß § 77 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes besteht im Land Brandenburg ein Landeshochschulrat, der für alle staatlichen Hochschulen zuständig ist. Das Gesetz schließt nicht aus, dass der Landeshochschulrat auch hinsichtlich der anerkannten privaten Hochschulen und Verwaltungsfachhochschulen tätig wird.
  • Die Universitäten Kiel, Flensburg und Lübeck teilen sich einen gemeinsamen Universitätsrat.
  • Für die Kunsthochschulen in Nordrhein-Westfalen (Musikhochschulen in Detmold, Düsseldorf und Köln, die Folkwang-Hochschule in Essen, die Kunstakademien in Düsseldorf und Münster und die Kunsthochschule für Medien Köln) wurde ein Kunsthochschulbeirat NRW eingerichtet.
  • Bis 2016 werden weibliche und männliche stimmberechtigte Personen in Hochschulräten, Kuratorien und in ähnlichen Gremien aufgeführt. Es zählt immer das Gremium, das mit externen Personen besetzt ist und das, bei mehreren Gremien, die höchste Entscheidungsgewalt besitzt.
  • Ab 2017 sind in allen Daten zu Hochschulräten Mitglieder in Universitätsräten, Kuratorien, Stiftungsräten oder Aufsichtsräten, die in einigen Ländern und Hochschulen anstelle von Hochschulräten eingerichtet und mit entsprechenden Aufgaben betraut wurden, mit eingeschlossen.

Brüche in den Daten:
Bis 2016 wurden die Daten vom Kompetenzzentrum Frauen in Wissenschaft und Forschung (CEWS) erhoben, ab 2017 werden die Daten von destatis zur Verfügung gestellt.