10 Jahre FüPoG: Frauen im Top-Management
Von einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen profitieren am Ende alle: Diverse Teams arbeiten innovativer und entwickeln gerechtere Lösungen für eine vielfältige Gesellschaft. Sichtbare weibliche Vorbilder in Führungspositionen stärken zudem das Selbstverständnis nachfolgender Generationen.
Mit der Einführung des Führungspositionen-Gesetzes (FüPoG) im Jahr 2015 und seiner Erweiterung im Jahr 2021 (Zweites Führungspositionen-Gesetz) wurden erstmals gesetzlich verpflichtende Vorgaben für die Teilhabe von Frauen in Führungspositionen in privatwirtschaftlichen Unternehmen geschaffen. Nach 10 Jahren FüPoG stellt sich die Frage: Wie steht es heute um den Frauenanteil bei Führungskräften deutscher Unternehmen?
Frauenanteil in Führungspositionen der größten Unternehmen in Deutschland
Im Jahr 2015 trat das “Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst” in Kraft (Führungspositionen-Gesetz). Unternehmen der Privatwirtschaft, die sowohl börsennotiert als auch paritätisch mitbestimmt sind, müssen seitdem eine Quote von mindestens 30 Prozent Frauen und 30 Prozent Männer im Aufsichtsrat erfüllen. Außerdem müssen Unternehmen der Privatwirtschaft, die börsennotiert sind oder unter die unternehmerische Mitbestimmung fallen, Zielgrößen für den Frauenanteil im geschäftsführenden Organ, im Aufsichtsrat, sowie in den beiden Führungsebenen unterhalb des geschäftsführenden Organs festlegen.
Die Pflicht zur Einhaltung der Geschlechterquote für Aufsichtsräte betraf im Jahr 2024 insgesamt 103 Unternehmen. Bei diesen Unternehmen lag der Frauenanteil bei 37,8 Prozent (2024) – seit Inkrafttreten der Quote hat er sich um rund 17 Prozentpunkte gesteigert. Bei den 200 aktuell umsatzstärksten Unternehmen (ohne Finanzsektor), die nicht alle unter die Geschlechterquote fallen, lag der Frauenanteil im Jahr 2024 mit 33,2 Prozent etwas darunter und ist seit dem Jahr 2015 um 13,5 Prozentpunkte gestiegen.
Im Jahr 2021 wurde das Gesetz um ein Mindestbeteiligungsgebot für Vorstände erweitert (FüPoG II): Unternehmen der Privatwirtschaft mit mehr als drei Vorstandsmitgliedern, die sowohl börsennotiert als auch paritätisch mitbestimmt sind, müssen bei nächster Gelegenheit mindestens eine Frau und mindestens einen Mann in den Vorstand berufen. Zudem müssen Unternehmen, die börsennotiert sind oder unter die unternehmerische Mitbestimmung fallen, eine Zielgröße von Null für den Frauenanteil im Vorstand, im Aufsichtsrat oder den beiden obersten Führungsebenen jetzt begründen.
Das Mindestbeteiligungsgebot für Vorstände galt im Jahr 2024 für insgesamt 66 Unternehmen. Rund ein Viertel (24,3 Prozent) der Vorstandsmitglieder dieser Unternehmen war weiblich, seit dem Jahr 2022 ist der Frauenanteil um 5,3 Prozentpunkte gestiegen. In den Vorständen der 200 umsatzstärksten Unternehmen (von denen aktuell nur 44 unter das Mindestbeteiligungsgebot im Vorstand fallen) fiel der Frauenanteil im Jahr 2024 mit 19,1 Prozent niedriger aus, hat sich aber seit der Einführung des FüPoG 2015 – hier lag der Frauenanteil bei 6,3 Prozent – mehr als verdreifacht.
Auch wenn sich seit Einführung des Führungspositionen-Gesetzes einiges getan hat, bleiben Frauen in den Vorständen der größten Unternehmen in Deutschland deutlich unterrepräsentiert. Es zeigt sich, dass gerade bei den Unternehmen, die nicht gesetzlich zu einer Frauenquote im Vorstand verpflichtet sind, der Frauenanteil geringer ist als bei den Unternehmen, für die das Mindestbeteiligungsgebot gilt. Bei den 200 umsatzstärksten Unternehmen war nur jedes fünfte Vorstandsmitglied im Jahr 2024 weiblich, unter den Vorstandsvorsitzenden war nicht einmal jede zehnte Person weiblich (7,3 Prozent Frauenanteil).
(Datenquellen: DIW Managerinnen-Barometer 2025, FidAR Women-on-Board-Index 2024)
Frauenanteil in Führungspositionen in Unternehmen insgesamt
Die gesetzlichen Regelungen zu Führungspositionen betreffen nur einen vergleichsweise kleinen Teil der Unternehmen in Deutschland unmittelbar. Wie sieht es insgesamt mit dem Frauenanteil in Führungspositionen aus? Laut einer aktuellen Analyse der Auskunftei SCHUFA anlässlich des Weltfrauentags 2025 liegt der Frauenanteil auf der ersten Führungsebene – also in Geschäftsführungen, Vorständen und Inhaberschaften – bei Personen- und Kapitalgesellschaften in Deutschland bei lediglich 16 Prozent. Deutlich höher ist der Anteil bei Einzelunternehmen: Rund 33 Prozent werden von Frauen geführt. Bei der Geschlechterverteilung in Aufsichtsräten zeigen sich bei der Gesamtheit der Unternehmen in Deutschland größere Ungleichgewichte als bei den umsatzstärksten Unternehmen: Nur rund 21 Prozent der Aufsichtsratsmitglieder sind im Jahr 2025 weiblich. Die Analyse basiert auf dem SCHUFA-Datenbestand von 5,1 Millionen Unternehmen, darunter Einzelunternehmen sowie Personen- und Kapitalgesellschaften.
(Datenquelle: PM SCHUFA Holding AG)
Weitere Daten & Fakten zum Frauenanteil in Führungspositionen der Privatwirtschaft
Unsere Themenseite „Frauen in Führungspositionen“ mit weiteren Informationen, Publikationen und Sichtbarkeitsmaßnahmen für Frauen in Führung
Quellen:
DIW Managerinnenbarometer 2025
FidAR Women-on-Board-Index
PM SCHUFA Holding AG