Wie werden Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte eingebunden?
Was tun Wissenschaftsorganisationen, um Gleichstellung in ihren Instituten und Einrichtungen voranzutreiben? Eine aktuelle Umfrage der AGbaF bringt ernüchternde Ergebnisse.
Die Allianz der Gleichstellungsbeauftragten der außeruniversitären Forschungsorganisationen (AGbaF) zeigt in einer aktuellen Umfrage: Die Einbindung von Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten im deutschen Wissenschaftssystem ist in vielen Fällen unzureichend. Dabei verfügt das deutsche Wissenschaftssystem eigentlich über ein breit aufgestelltes und strukturiertes Gleichstellungssystem. Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte sind gesetzlich verankert, ihre Aufgaben klar definiert und ihre Rolle als unabhängige Instanz vorgesehen. Sie sollen Organisationen dabei unterstützen, Gleichstellungsziele zu erreichen, Diskriminierung entgegenzuwirken und faire Strukturen zu schaffen. Auf dieser Grundlage ist es den Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten möglich, zu erkennen und zu kommunizieren, wo und wie Gleichstellungsaspekte vorliegen und wie sie zu berücksichtigen sind, um ein geschlechtergerechtes Wissenschaftssystem zu gestalten.
Vor diesem Hintergrund wirkt es umso erstaunlicher, dass Geschlechtergerechtigkeit in der Wissenschaft auch Jahrzehnte nach Einführung dieser Strukturen noch immer nicht erreicht ist. Die Ergebnisse der AGbaF-Umfrage (Umfragezeitraum: Ende November 2024 bis Mitte Januar 2025; Verteiler: 1.000 Gleichstellungsakteur*innen, 608 Antworten) machen deutlich: Es mangelt insbesondere an der Einbindung von Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und der Zusammenarbeit mit ihnen.
Konkret zeigen die Umfrageergebnisse:
- Beteiligung an Gremien: Nur 50% der Gleichstellungsakteur*innen sind in Stellenbesetzungsverfahren involviert; 48% werden nicht zu Leitungssitzungen eingeladen.
- Mitwirkung: 42% fühlen sich in ihrer Expertise nicht ausreichend berücksichtigt.
- Verletzung der Weisungsfreiheit: 64% der Befragten entscheiden nicht selbst über ihre Einbindung.
- Informationsmangel: Viele Gleichstellungsakteur*innen haben unzureichende Informationen über Entwicklungen in ihren Organisationen, was ihre Effektivität und Handlungsfähigkeit einschränkt.
- Schwache rechtliche Grundlagen: Unklare Vorgaben und fehlendes Klagerecht reduzieren die Möglichkeiten und den Einfluss der Gleichstellungsakteur*innen.
Die AGbaF fordert daher eine klare Stärkung der Rolle von Gleichstellungsakteur*innen und die professionelle Zusammenarbeit mit ihnen. Das bedeutet:
- umfassende Information und Einbeziehung in Prozesse und Verfahren,
- gesicherte Weisungsfreiheit – Gleichstellungsakteur*innen beurteilen die Gleichstellungsrelevanz einer Angelegenheit,
- eine angemessene personelle und finanzielle Ausstattung,
- Schärfung der gesetzlichen Vorgaben entsprechend den Regelungen im Bundesgleichstellungsgesetz und deren Umsetzung (u. a. Einführung eines Klagerechts)
Die Allianz der Gleichstellungsbeauftragten der außeruniversitären Forschungsorganisationen (AGbaF) ist Mitglied im meta-IFiF-Beirat.