Mit dem Rita Süssmuth-Forschungspreis würdigt und unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen Forscher*innen unterschiedlicher Disziplinen, deren Arbeit mit Geschlechterbezug einen wesentlichen Beitrag zum Verständnis des jeweiligen Fachgebietes oder gesellschaftlicher Zusammenhänge geleistet hat.

Der Preis wird in zwei Kategorien vergeben. In der Kategorie „Forschung plus“ wird der mit 70.000 Euro dotierte Preis an eine Forschungspersönlichkeit vergeben, die eine Professur an einer nordrhein-westfälischen Hochschule innehat bzw. dort nach einer Habilitation tätig ist.
In der mit 35.000 Euro dotierten Kategorie „Impulse“ richtet sich die Ausschreibung an promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einer Hochschule in NRW.

Die Preisgelder sollen zur Fortsetzung der Forschungsarbeit eingesetzt werden und sind auch dafür bestimmt, wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern. Der Preis verknüpft somit die Förderung innovativer Forschung mit der Unterstützung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

Der Rita Süssmuth-Forschungspreis des Landes Nordrhein-Westfalen wird im Turnus von zwei Jahren durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft und als Nachfolge des „Genderforschungspreises“ verliehen. Das Wirken der Namensgeberin charakterisiert sich unter anderem dadurch, dass sie ihre unterschiedlichen beruflichen Stationen in Wissenschaft und Politik mit einem großen Engagement für die Rechte von Frauen verbunden hat. So leitete die Erziehungswissenschaftlerin und Bundesministerin a. D. sowie langjährige Präsidentin des Deutschen Bundestags zwischen 1982 und 1985 das Forschungsinstitut „Frau und Gesellschaft“ in Hannover.

Alle Informationen zu den notwendigen Bewerbungsunterlagen zum Rita Süssmuth-Forschungspreis finden Sie auf der Website des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW.