Frauenanteil Freie Berufe Existenzgründungen

Existenzgründungen in Freien Berufen

Existenzgründungen können sowohl im gewerblichen Bereich als auch in den nichtgewerblichen Bereichen „Land- und Forstwirtschaft“ und „Freie Berufe und sonstige Selbständige“ erfolgen. Während die Anzahl gewerblicher Gründungen schon seit längerem rückläufig ist (mehr Informationen zu Gründungen im gewerblichen Bereich finden Sie hier), steigt die Anzahl der Gründungen in den Freien Berufen in den letzten Jahren kontinuierlich an. Analysen des Instituts für Mittelstandsforschung zeigen, dass im Jahr 2013 Existenzgründungen in den Freien Berufen lediglich 18,8 Prozent aller Existenzgründungen einnahmen, ihr Anteil im Jahr 2022 aber bereits bei 27,4 Prozent lag.1 Laut Institut für Freie Berufe (IFB) ist die Umwandlung der Industrie- hin zur Dienstleistungsgesellschaft als maßgeblich für diese Veränderung zu sehen.2  Bemerkenswert – auch und gerade im Vergleich zu den gewerblichen Gründungen – ist, dass mehr als die Hälfte aller Gründungen in den Freien Berufen durch Frauen erfolgt (siehe unten für genaue Zahlen). Hier liegt die Vermutung nahe, dass für Frauen – insbesondere beim Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Familienphase – die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit eine attraktive Möglichkeit ist, Familie und Beruf flexibler zu vereinbaren.   
 

Insgesamt ist die Anzahl der Gründungen in den Freien Berufen – mit leichten Einbrüchen in den Jahren 2020 und 2021, die durch die Corona-Pandemie bestimmt waren – von 90.380 im Jahr 2018 auf 93.120 im Jahr 2022 gestiegen. Innerhalb dieser fünf Jahre hat sich insbesondere die Gründungsaktivität von Frauen in den Freien Berufen erhöht (von 46.950 auf 51.140), während die Zahl der Gründungen durch Männer im gleichen Zeitraum zurückgegangen ist. Der Frauenanteil ist dementsprechend bei den Existenzgründungen in den Freien Berufen von 51,9 Prozent im Jahr 2018 auf 54,9 Prozent im Jahr 2022 angestiegen. Besonders beliebt waren freiberufliche Existenzgründungen als Tierärztin oder Psychotherapeutin (nicht grafisch dargestellt).  

Literatur

Literatur

1 Institut für Mittelstandsforschung (2023): Gründungen und Unternehmensschließungen. Existenzgründungen insgesamt. Online: www.ifm-bonn.org/statistiken/gruendungen-und-unternehmensschliessungen/existenzgruendungen-insgesamt (Abgerufen am 10.11.2023). 

2 Institut für Freie Berufe (2023): Erfolgsfaktoren freiberuflicher Gründungen. Online: www.ifb.uni-erlangen.de/forschung/forschungsprojekte/forschungsprojekte-freie-berufe-allgemein (Abgerufen am 10.11.2023). 

Weiterführende Publikationen

Hinweise zu den Daten

Anleitung zum Download der Grafik und Daten:
Die Grafiken und die zu Grunde liegenden Daten können jeweils durch einen Linksklick auf die drei Striche rechts oben am Rand der Grafik heruntergeladen werden. Bei Weiterverwendung der Grafiken oder Daten bitten wir um Angabe der Quellen.

Datenquelle:  
Institut für Mittelstandsforschung Bonn 2023, Gesamtstatistik der Existenzgründungen, Existenzgründungen in den Freien Berufen : Tabelle „Existenzgründungen in den Freien Berufen 2018 bis 2022 nach Bundesländern”, Tabelle „Existenzgründungen von Frauen in den Freien Berufen 2018 und 2022 nach Bundesländern“ 

Anmerkungen

  • Die Statistik erscheint jährlich im April. 

  • Datengrundlage bilden Auswertungen der Finanzverwaltungen der Bundesländer. 

  • Die Aufnahme selbstständiger Tätigkeiten wird von den Finanzverwaltungen mit den steuerlichen Anmeldungen registriert, die von allen Gründenden abzugeben sind.   

Existenzgründung: Wechsel einer Person aus z.B. abhängiger Beschäftigung in die unternehmerische Selbstständigkeit. Bei Existenzgründungen in Freien Berufen wird der Zugang in die Selbstständigkeit durch steuerliche Anmeldung im Zuge der Tätigkeitsaufnahme ausgewiesen. Zeitnahe Anmeldungen werden als Tätigkeiten mit erheblicher Aktivität betrachtet und vom IfM Bonn als Existenzgründungen interpretiert. Verzögert registrierte Tätigkeitsaufnahmen mittels Einkommensteuererklärung werden als Neben- oder Zuerwerbsgründungen aufgefasst. 

Freie Berufe: (nach § 18 EStG) „Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.“  

Quelle: www.ifm-bonn.org 
 

Einschränkungen / Brüche in den Daten: 

  • Aufgrund von IT-Umstellungen in den Ländern sind die Daten nur bedingt mit den Vorjahresangaben vergleichbar.